Pressemitteilung

03.12.07

Bioethik-Kommission der Staatsregierung zum "Sterben in Würde"

Prof. Dr. Kiechle, Gesundheitsminister Bernhard und Sozialministerin Stewens stellen Empfehlungen vor: Sterbende nicht an Rand der Gesellschaft drängen, sondern bei ihren letzten Schritten begleiten - Palliativmedizin und Hospizwesen müssen gestärkt und in das Bewusstsein der Menschen rücken.

"Wir dürfen Sterbende nicht an den Rand der Gesellschaft drängen, sondern müssen sie bei ihren letzten Schritten begleiten - erst dann ist ein Sterben in Würde überhaupt möglich. Bayern setzt sich deshalb seit langem für den Ausbau der Hospizbewegung und Palliativversorgung ein - nicht nur im stationären, sondern gerade auch im ambulanten Bereich. Wir wollen den Menschen ermöglichen, möglichst selbstbestimmt, schmerzfrei und menschlich begleitet in vertrauter Umgebung alt zu werden und ihren Lebensabend zu verbringen." Mit diesen Worten kommentierten Bayerns Sozialministerin Christa Stewens und Gesundheitsminister Otmar Bernhard die Stellungnahme der Bioethik-Kommission der Bayerischen Staatsregierung 'In Würde Sterben', die die Vorsitzende der Kommission, Prof. Dr. Marion Kiechle, heute in München auf einer gemeinsamen Pressekonferenz vorstellte.

"Ich bin der festen Überzeugung, dass sich unsere Gesellschaft verstärkt mit Alter, Krankheit und Tod als tägliche Wirklichkeit unseres Lebens auseinandersetzen muss. Wir brauchen hier einen gesellschaftlichen Diskurs. Gleichzeitig müssen wir die Palliativversorgung und die Hospizbewegung stärken und in das Bewusstsein der Menschen rücken", erklärte Stewens und fügte hinzu: "Eine humane Gesellschaft muss sich dem Leben widmen und das Sterben als einen Vorgang begreifen, der zum Leben dazu gehört und der weder beschleunigt noch verzögert werden sollte."

"Nicht nur die aktive Sterbehilfe, sondern auch die ärztlich assistierte Selbsttötung sind strikt abzulehnen", erklärte Bernhard und fügte hinzu: "In Deutschland ist die Tötung auf Verlangen aus gutem Grund unter Strafe gestellt, weil die Missbrauchsgefahr zu hoch und kaum zu beherrschen ist. Dies zeigen insbesondere die Erfahrungen aus den Niederlanden und aus Belgien, wo die aktive Sterbehilfe legalisiert ist. Wir dürfen aber auch Entwicklungen nicht dulden, die dazu führen, mit der Not kranker und verzweifelter Menschen Geschäfte zu machen. Weder in Grenzsituationen, wie bei schwerer Krankheit oder Behinderung, noch im Fall geistig und körperlich völlig gesunder Sterbewilliger, darf das Leben in die Hände Dritter gelegt werden, die möglicherweise ein eigenes Interesse im Blick haben. Ein würdevoller Übergang in den Tod findet an der Hand eines anderen, nicht durch die Hand eines anderen statt." Entsprechend der Empfehlung der Bioethik-Kommission forderte Bernhard: "Einen Handel mit dem Tod darf es nicht geben. Organisierte Aktivitäten in der Sterbehilfe müssen jedenfalls dann unter Strafe gestellt werden, wenn sie geschäftsmäßig erfolgen. Um unsere Ärzte zu schützen, muss jedoch klargestellt sein, dass indirekte und passive Sterbehilfe weiter straffrei bleiben, wenn der Handelnde nicht kommerziell und gewinnorientiert tätig ist." Bei der indirekten Sterbehilfe werden, so Prof. Dr. Kiechle, dem Sterbenden schmerzlindernde Medikamente gegeben, die als nicht beabsichtigte, aber unvermeidbare Nebenfolge zu einer Lebensverkürzung führen. Bei der passiven Sterbehilfe werde entsprechend dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des todkranken Patienten von einer lebensverlängernden Behandlung abgesehen. "Auch deswegen ist die Patientenverfügung so wesentlich. Mit Hilfe einer Patientenverfügung können Sie - für den Fall, dass Sie später einwilligungsunfähig werden - selbst bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt, aber auch welche Maßnahmen unterlassen werden sollen. Eine Patientenverfügung kann für Ärzte und Angehörige eine große Hilfe sein, um den Willen des Patienten auf Fortsetzung der Behandlung oder Beendigung der Behandlung festzustellen", erklärte die Vorsitzende der Bioethik-Kommission.

Stewens und Bernhard: "Eine klare gesetzliche Regelung der Patientenverfügung ist dringend erforderlich. Hierfür setzt sich Bayern schon seit langem ein. Grundlage dabei muss das verfassungsmäßig garantierte Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen sein. Denn der einzelne Mensch mit seinen subjektiven und individuellen Lebens- und Wertvorstellungen muss im Zentrum unserer Betrachtung stehen: Er ist Subjekt und darf nicht entmündigt und gar bevormundetes Objekt Dritter werden!" Folgerichtig sei eine Reichweitenbeschränkung der Patientenverfügung abzulehnen. "Was für den bei Bewusstsein befindlichen einwilligungsfähigen Patienten gilt, muss auch dann gelten, wenn der Patient sein Bewusstsein und seine Einwilligungsfähigkeit verliert: Der Respekt vor dem subjektiven menschlichen Willen eines Patienten - auch wenn dieser Wille Dritten unvernünftig erscheinen mag - gebietet es, keine Zwangsbehandlungen durchzuführen", erläuterten beide Minister und fügten hinzu: "Eine vormundschaftliche Genehmigung sollte nur in den sogenannten Dissensfällen verpflichtend vorgesehen werden, also nur dann, wenn beispielsweise zwischen Arzt und Betreuer die Auslegung der Patientenverfügung und damit die Umsetzung des Patientenwillens streitig ist."

"In Bayern gibt es derzeit 125 Hospizvereine mit rund 4.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Viele dieser Vereine wurden und werden durch den Freistaat Bayern finanziell und ideell unterstützt. Zu diesem Zweck wurde 1999 die Bayerische Stiftung Hospiz mit einem finanziellen Zuschuss in Höhe von 3,6 Millionen Euro gegründet. Ziel der Stiftung ist es, den Hospizgedanken zu verbreiten und die Sterbebegleitung überall da zu verbessern, wo Menschen sterben. Seit 1997 haben wir außerdem mit rund fünf Millionen Euro die Errichtung von stationären Hospizen und Palliativstationen an Krankenhäusern sowie von Akademien für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit gefördert. Heute verfügen wir in Bayern über 28 Palliativstationen mit 247 Betten und neun stationäre Hospize mit insgesamt 89 Plätzen. Zudem bestehen neun ambulante Netzwerke zur Palliativversorgung. Weitere Netzwerke sind im Entstehen", erläuterte die Ministerin.

Weiterführende Information: Stellungnahme der Bioethik-Kommission "Sterben in Würde"

 
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